Stand: nach der Reform vom 21. Juli 2026. Für Wärmepumpen im Wohnbestand ist die KfW seit 01.01.2024 der einzige Förderweg — die BAFA fördert hier nicht mehr. Die Reform hat Sätze, Deckel und Höchstkosten deutlich verändert.
Bis 31.12.2026: 30 % pauschal für jede förderfähige Wärmepumpe.
Ab 01.01.2027: Die Grundförderung sinkt auf 15 %. Wärmepumpen mit EU-Fertigung bekommen 15 % Wertschöpfungsbonus zusätzlich — effektiv wieder 30 %. Nicht-EU-Geräte bleiben bei 15 %.
Nur für Selbstnutzer. Voraussetzung: alte Heizung ist Öl / Kohle / Nachtspeicher / Gas-Etage oder Gas/Biomasse ≥ 20 Jahre.
| Zeitraum | KGB-Satz |
|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % |
| 02/2027 – 07/2027 | 12 % |
| 08/2027 – 01/2028 | 8 % |
| 02/2028 – 07/2028 | 4 % |
| ab 08/2028 | 0 % (weg) |
Nur für Selbstnutzer. Bezugsgröße: durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE) der letzten 2 Steuerbescheide. Familienzuschlag: −10.000 € auf das anrechenbare zvE pro minderjährigem Kind.
| zvE nach Kinder-Abschlag | Bonus |
|---|---|
| ≤ 30.000 € | 40 % (Stufe 1 → 80-%-Deckel!) |
| 30.001 – 40.000 € | 30 % (Stufe 2) |
| 40.001 – 50.000 € | 10 % (Stufe 3) |
| > 50.000 € | 0 % |
| Fall | Konstellation | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| A | EFH, Öl 25 J., 2 Kinder, zvE 55 k | zvE nach Kindern 35 k → EBB 30 %. Grund 30 + KGB 16 + EBB 30 = 76 %, Deckel 70 %. | 19.600 € |
| B | Rentner, Gas 30 J., zvE 32 k | EBB Stufe 2 (30 %). 30 + 16 + 30 = 76 %, Deckel 70 %. | 19.600 € |
| C | Alleinerz. 1 Kind, zvE 38 k, Öl 25 J. | zvE nach Kind 28 k → EBB Stufe 1 (40 %). 30 + 16 + 40 = 86 %, Deckel 80 %. | 22.400 € (Maximum) |
| D | Gutverdiener, zvE 65 k, Gas 12 J. | Kein KGB (Gas < 20 J.), kein EBB (zvE > 50 k). Nur Grund 30 %. | 8.400 € |
| Konstellation | Alternative |
|---|---|
| Nichtwohngebäude / Gewerbe | BAFA BEG EM NWG — 30 % Grund + KGB, kein EBB. Antrag vor Vorhabensbeginn bei bafa.de |
| Neubau / Gebäude < 5 J. | KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau" |
| Mittelstand / Unternehmen | KfW 522 „BEG im Mittelstand" |
| Kein KfW-Antrag gewünscht | §35c EStG-Steuerbonus (20 % über 3 J., max. 40 k, nicht kombinierbar, Bestand ≥ 10 J.) |
| Regional oben drauf | Landes-/Kommunalprogramme (BW-Klimaschutz-Plus, Bayern-10.000-Häuser, IFB HH, IB.SH). Kumulierungsverbot beachten |
Für Wärmepumpen im Wohnbestand ist seit 01.01.2024 ausschließlich die KfW zuständig (Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude"). Die BAFA fördert Wärmepumpen im Wohnbestand nicht mehr. BAFA-BEG-EM ist heute nur noch der Weg für Nichtwohngebäude / Gewerbe.
Grundförderung 30 % (bis 31.12.2026), Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus dreistufig 40/30/10 % nach zvE (Familienzuschlag −10k pro minderjährigem Kind), Deckel 70 % bzw. 80 % bei EBB-Stufe 1. Effizienzbonus wurde abgeschafft. Maximal 22.400 € pro Einfamilienhaus.
Die Grundförderung sinkt auf 15 %. Für Wärmepumpen mit EU-Fertigung kommen 15 % Wertschöpfungsbonus dazu — damit bleibt der effektive Satz für EU-Geräte bei 30 %. Nicht-EU-Geräte fallen auf 15 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt in vier Halbjahres-Stufen auf 0 (bis August 2028).
Vom zu versteuernden Haushaltseinkommen (Durchschnitt der letzten 2 Steuerbescheide) werden pro minderjährigem Kind 10.000 € abgezogen. Das Ergebnis entscheidet über die EBB-Stufe. Beispiel: Alleinerziehend mit 1 Kind, zvE 38.000 € → 38.000 − 10.000 = 28.000 € → EBB-Stufe 1 (40 %).
Ja, mit der Reform am 21.07.2026 wurde der Effizienzbonus (vorher 5 % für natürliche Kältemittel wie R290 oder Sole-/Wasser-Wärmepumpen) komplett gestrichen. Er kommt in KEINEM Rechenpfad mehr vor.
Wenn der Antragsteller in EBB-Stufe 1 fällt (zvE nach Kinder-Abschlag ≤ 30.000 €). Alle anderen Konstellationen sind auf 70 % gedeckelt. Praktisch heißt das: nur einkommensschwache Haushalte / Familien mit vielen Kindern erreichen den 80-%-Deckel.
1. Wohneinheit: 28.000 € (Stand 21.07.2026; sinkt alle 6 Monate um 750 €). 2.–6. Wohneinheit: je 15.000 €. Ab 7. Wohneinheit: je 8.000 €. Investitionen darüber sind nicht förderfähig. Ein EFH mit 40.000 € Investition rechnet also nur mit 28.000 € förderfähigen Kosten.
Der Werkvertrag zwischen Auftraggeber und Fachunternehmen muss VOR Antragstellung geschlossen sein — mit einer Klausel, dass der Vertrag automatisch entfällt, wenn die KfW den Antrag ablehnt. Terminologisch neu (früher war „aufschiebende Bedingung" der Standard).
Im Meine-KfW-Portal (kfw.de → Meine KfW). Voraussetzung ist eine 15-stellige BzA-ID (Bestätigung zum Antrag), die der Fachbetrieb bzw. Energieberater über das KfW-Fachpartner-Portal erstellt. Die Antragsstellung durch Sie als Privatperson erfolgt online, kein Papierantrag.
Dort läuft die Förderung weiter beim BAFA (BEG EM NWG): 30 % Grundförderung + KGB, kein Einkommensbonus. Details siehe unsere BAFA-Seite. Neubau geht über KfW 297/298, Mittelstand über KfW 522, und §35c EStG (Steuerbonus 20 % über 3 Jahre) ist eine Alternative wenn kein KfW-Antrag gewünscht ist.
Wärmefinder erzeugt automatisch das VdZ-Formular als Nachweis Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1) — es wird sowohl von der KfW-Heizungsförderung als auch von BAFA-BEG-EM (NWG) anerkannt. Ebenso den PDF-Bericht mit Wirtschaftlichkeit über 15 Jahre, JAZ nach Bin-Methode und Bivalenz-Analyse. Der eigentliche Antrag läuft dann über das Meine-KfW-Portal.
Meist ja, aber nur in engem Rahmen (Kumulierungsverbot beachten). Programme wie BW-Klimaschutz-Plus, Bayern 10.000-Häuser, IFB Hamburg oder IB.SH können obendrauf kommen, aber der Gesamtdeckel je Wohneinheit bleibt bestehen. Einzelfallprüfung durch den regionalen Fördermittelgeber.