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Kostenloser Testbetrieb: Aktuell keine rechtsverbindliche Auskunft. Haftung laut Nutzungshinweisen, Berechnungen nicht auslegungstauglich. Nutzungshinweise
wärmefinder
BFSG · WCAG 2.1 AA · EN 301 549

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass Wärmefinder für alle Menschen nutzbar ist — auch mit Screenreader, Bildschirmlupe, Sprachsteuerung oder nur mit der Tastatur. Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung unter waermefinder.com einschließlich Rechner, Kundenbericht und Rechtsseiten.

Stand der Vereinbarkeit

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA bzw. die harmonisierte Norm EN 301 549. Das Angebot ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Startseite, Preise, Rechner-Einstieg, Ergebnis, Kundenbericht und Rechtsseiten werden bei jeder Code-Änderung automatisch mit axe-core gegen WCAG 2.1 A/AA geprüft. Eine Messung am 07.10.2026 über alle 31 öffentlichen Seiten und alle Schritte des Einstiegs-Assistenten (WCAG 2.2 AA, helles Design, Desktop) fand keine automatisch erkennbaren Verstöße; im dunklen Design auf dem Handy meldet sie noch Tabellen, die sich nur wischend verschieben lassen, und zu schwachen Kontrast bei grünen Statusanzeigen. Automatische Prüfungen erfassen aber nur einen Teil der Anforderungen — etwa verständliche Texte, sinnvolle Fokus-Reihenfolge oder die Bedienung mit Screenreader lassen sich nur von Hand beurteilen.

Barrieren melden · Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an kontakt@waermefinder.com (Betreff „Barrierefreiheit“). Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Durchsetzung · Schlichtung

Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Angebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, und wir Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend lösen, können Sie sich an die für die Durchsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Verbraucherinnen und Verbraucher können außerdem ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen beantragen (§ 34 BFSG). Das Verfahren ist kostenfrei.